Die Blankoverordnung in der Physiotherapie ist seit dem 1. November 2024 möglich. Die ärztliche Praxis liefert nur noch Diagnose, ICD-10-Code und die Diagnosegruppe EX auf Muster 13. Über Heilmittel, Menge und Frequenz entscheiden die Physiotherapeut:innen selbst (KV Baden-Württemberg). Sie gilt zunächst für 114 ICD-10-Schulterdiagnosen, läuft maximal 16 Wochen ab Verordnungsdatum und unterliegt einem Ampelsystem mit 9 Prozent Vergütungsabschlag in der roten Phase (KBV PraxisInfo). Mit der neuen Freiheit verschiebt sich die wirtschaftliche Verantwortung in die Praxis. Damit steigt der Bedarf an sauberem Fristen- und Mengen-Tracking.
Montagmorgen, kurz nach acht. In einer mittelgroßen Physiotherapie-Praxis liegen drei neue Verordnungen im Eingangskorb, zwei davon mit der Diagnosegruppe EX und einer Schulter-ICD-10. Die erfahrene Therapeutin am Empfang weiß: Das sind Blankoverordnungen. Sie darf jetzt selbst entscheiden, welche Maßnahmen, wie viele Einheiten und in welcher Frequenz behandelt wird. Was nach fachlicher Freiheit klingt, bringt im selben Atemzug eine Frage mit, die früher die ärztliche Praxis gestellt hat: Wie viel ist wirtschaftlich noch grün, und ab wann rutscht diese Verordnung ins Ampel-Rot?
Genau hier liegt der Praxis-Bruch der Blankoverordnung. Die Diagnose kommt weiterhin vom Arzt, aber die Steuerung von Menge, Frequenz und Fristen liegt jetzt in der Praxis-Administration. Bei bis zu 2 Millionen Blankoverordnungen jährlich, das sind rund 6,5 Prozent der etwa 32 Millionen Physiotherapie-Verordnungen pro Jahr (GKV-Spitzenverband), ist das kein Randthema, sondern ein neuer Dauer-Workflow. Dieser Ratgeber ordnet Diagnosen, Fristen und den Praxis-Ablauf der Blankoverordnung 2026 für Sie ein: pragmatisch und aus Sicht des Praxis-Alltags.
Was Sie mitnehmen
- Welche 114 Schulter-ICD-10-Diagnosen der Gruppe EX blankoverordnungsfähig sind, und was der Arzt noch beitragen muss
- Wie das Ampelsystem mit der grünen und roten Phase funktioniert und wo der 9-Prozent-Abschlag greift
- Warum die 16-Wochen-Frist ab Verordnungsdatum der kritische Fristen-Anker ist
- Welche neuen Abrechnungspositionen (Eingangs- und Bedarfsdiagnostik, Pauschale) Sie erfassen sollten
- Was bei der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) und der TI-Pflicht auf Praxen zukommt
Was ändert die Blankoverordnung in der Physiotherapie konkret?
Die zentrale Verschiebung: Der Arzt stellt nur noch Diagnose und Indikation, macht aber keine Vorgaben mehr zu Heilmittel, Therapiefrequenz und Verordnungsmenge. Das entscheiden ab dem 1. November 2024 die Physiotherapeut:innen (GKV-Spitzenverband). Rechtsgrundlage ist der Vertrag nach § 125a SGB V; den Rahmen für die Verordnung von Heilmitteln setzt die Heilmittel-Richtlinie des G-BA (Fassung in Kraft ab 01.01.2025).

Auf Muster 13 muss die ärztliche Praxis weiterhin die behandlungsrelevante Diagnose mit ICD-10-Code und die Diagnosegruppe EX angeben. Was wegfällt, sind die konkreten Vorgaben zu Maßnahmen, Menge und Frequenz. Diese bestimmt jetzt die Praxis (KV Baden-Württemberg). Damit verbunden sind neu eingeführte Leistungen: eine physiotherapeutische Diagnostik zu Behandlungsbeginn, eine Bedarfsdiagnostik zur Überprüfung des Therapiefortschritts und eine versorgungsbezogene Pauschale (KBV PraxisInfo).
Für die Praxis bedeutet das: mehr fachliche Autonomie, aber auch mehr Dokumentations- und Steuerungsaufwand. Genau dieser administrative Mehraufwand (Diagnose-Erkennung, Mengen-Kontrolle, Fristen, neue Abrechnungspositionen) ist der Teil, der sich systematisieren lässt, ohne die fachliche Therapie-Entscheidung anzutasten. Genau hier setzt eine digitale Assistenz wie KI in der Physiotherapie-Praxis an: Sie entlastet die Verwaltung, die fachliche Entscheidung bleibt in der Praxis.
Welche Diagnosen sind blankoverordnungsfähig?
Die Blankoverordnung gilt zunächst für 114 ICD-10-Schulterdiagnosen der Diagnosegruppe EX (KV Baden-Württemberg). Es handelt sich also um einen klar abgegrenzten Einstieg über den Schulterbereich, nicht um eine pauschale Öffnung aller Heilmittel-Verordnungen. Dazu zählen typischerweise Schulter-Arthrosen, Weichteilläsionen und Folgen nach Frakturen, jeweils kodiert mit dem passenden ICD-10-Code und der Diagnosegruppe EX.

Für die Eingangsprüfung in der Praxis sind drei Punkte entscheidend: Erstens muss die Diagnosegruppe EX auf Muster 13 stehen. Zweitens muss der ICD-10-Code zu den blankoverordnungsfähigen Schulterdiagnosen gehören. Drittens gilt: Liegt eine klassische Verordnung mit festen Vorgaben vor, ist es eben keine Blankoverordnung. Die Behandlung läuft dann nach den ärztlich vorgegebenen Maßnahmen und Mengen. Eine saubere Eingangskontrolle direkt bei Annahme der Verordnung verhindert, dass eine Verordnung im falschen Modus behandelt und abgerechnet wird.
| Merkmal | Klassische Verordnung | Blankoverordnung (EX) |
|---|---|---|
| Diagnose + ICD-10 | Arzt | Arzt |
| Diagnosegruppe | Arzt | Arzt (Gruppe EX) |
| Heilmittel / Maßnahmen | Arzt | Physiotherapeut:in |
| Menge der Einheiten | Arzt | Physiotherapeut:in |
| Therapiefrequenz | Arzt | Physiotherapeut:in |
| Geltungsdauer | nach Regelfall-Vorgaben | max. 16 Wochen ab Verordnungsdatum |
Quellen-Basis der Tabelle: KV Baden-Württemberg und KBV PraxisInfo. Maßgeblich für den verbindlichen Diagnosekatalog bleibt die jeweils gültige Fassung der Heilmittel-Richtlinie.
Wie funktionieren Ampelsystem und 16-Wochen-Frist?
Zur Mengensteuerung gibt es ein Ampelsystem mit einer grünen und einer roten Phase. In der grünen Phase erfolgt die volle Vergütung; Behandlungseinheiten in der roten Phase werden mit 9 Prozent geringer vergütet (KBV PraxisInfo). Die Verantwortung dafür, eine unverhältnismäßige Mengenausweitung bei Anzahl und Umfang der Behandlungseinheiten je Patient zu vermeiden, trägt die behandelnde Praxis (IFK, Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten). Das ist der zentrale Wirtschaftlichkeitsmechanismus der Blankoverordnung: Steuerung statt starrer Obergrenze, aber mit klarem finanziellem Hebel bei Überschreitung.

Der zweite kritische Steuerungsfaktor ist die Frist: Eine Blankoverordnung ist ab dem Verordnungsdatum maximal 16 Wochen gültig (KV Baden-Württemberg). Innerhalb dieses Fensters müssen Behandlungsbeginn, Bedarfsdiagnostik zur Fortschrittskontrolle und gegebenenfalls eine Anschlussverordnung organisiert werden. Wer diese 16-Wochen-Linie nicht aktiv im Blick behält, riskiert verfallene Verordnungen, Behandlungsabbrüche oder ungeplante Mengen, die in die rote Phase rutschen. In der Praxis sind es genau diese beiden Parameter, Mengenstand und Restlaufzeit je Verordnung, die manuell nur schwer zuverlässig zu führen sind.
Wie sieht der Praxis-Workflow Schritt für Schritt aus?
Eingangsprüfung
Verordnung bei Annahme prüfen: Diagnosegruppe EX vorhanden, Schulter-ICD-10 im blankoverordnungsfähigen Katalog, Verordnungsdatum erfassen. So ist klar, ob Blanko- oder klassische Verordnung.

Eingangsdiagnostik
Physiotherapeutische Diagnostik durchführen und dokumentieren, Heilmittel, Menge und Frequenz fachlich festlegen und als abrechenbare Position erfassen.
Mengen-Tracking
Behandlungseinheiten je Verordnung laufend gegen die grüne Phase abgleichen, damit keine Einheiten unbemerkt in die rote Phase mit 9 Prozent Abschlag rutschen.
Bedarfsdiagnostik & Frist
Therapiefortschritt per Bedarfsdiagnostik überprüfen und die 16-Wochen-Frist ab Verordnungsdatum überwachen, mit Erinnerung rechtzeitig vor Fristablauf.
Anschluss & Abrechnung
Bei Bedarf Anschlussverordnung anstoßen, versorgungsbezogene Pauschale und Diagnostik-Positionen vollständig abrechnen.
Die Schritte 1, 3 und 4 sind reine Administration: Erkennen, Zählen, Erinnern. Genau hier setzt eine digitale Workflow-Unterstützung an, ohne in die fachliche Therapie-Entscheidung (Schritt 2) einzugreifen. FLOW Doc kann etwa die Befund- und Diagnostik-Dokumentation per Spracheingabe beschleunigen; FLOW Booking kann Termine über die Behandlungsserie hinweg organisieren und an die Bedarfsdiagnostik erinnern. Beide entlasten die Praxis-Administration, ersetzen aber keine therapeutische oder rechtliche Entscheidung.
Wie groß ist der administrative Mehraufwand wirklich?
Illustrative Modellrechnung: Praxis mit Schulter-Schwerpunkt
Annahme: Eine Praxis verwaltet pro Quartal rund 60 Blankoverordnungen. Pro Verordnung fallen administrative Schritte an, die nichts mit der eigentlichen Therapie zu tun haben: Eingangsprüfung auf EX/ICD-10, Anlage des Mengen- und Fristen-Trackings, Zwischenkontrolle gegen die grüne Phase, Fristen-Check vor Woche 16.

Beispielhafte Überschlagsrechnung: Setzt man pro Verordnung rund 12 Minuten reine Verwaltungszeit für diese Schritte an, ergäbe das bei 60 Verordnungen rechnerisch rund 12 Stunden pro Quartal allein für die Blanko-Administration. Ließen sich Eingangsprüfung und Fristen-Erinnerung weitgehend systematisieren, könnte ein spürbarer Teil dieser Zeit ins Patientengespräch zurückfließen.
Wichtig: Dies ist ein illustratives Rechenbeispiel mit frei gewählten Annahmen, kein gemessenes Ergebnis und keine Zusage. Der tatsächliche Aufwand hängt vom Anteil der Blankoverordnungen, der Praxis-Software und den internen Abläufen ab. Die fachliche Festlegung von Heilmittel, Menge und Frequenz bleibt in jedem Fall therapeutische Aufgabe und wird nicht automatisiert.
Was kommt mit der elektronischen Heilmittelverordnung und der TI?
Parallel zur Blankoverordnung digitalisiert sich der Verordnungsweg selbst. Die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) wird über die Telematikinfrastruktur (TI) abgewickelt. Die ursprünglich für Juli 2026 geplante Pflicht zur elektronischen Verordnung nach § 360 SGB V wurde verschoben und ist nach derzeitigem Stand für den 1. Januar 2027 vorgesehen; § 380 SGB V regelt die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der TI für Heilmittelerbringer (Quelle: Fachpublikationen zum Heilmittelbereich).
Die vollständige eVO kommt laut gematik allerdings erst 2028. Ziel sei ausdrücklich nicht, das bestehende Formular nur zu digitalisieren, sondern die bestehenden Probleme zu beheben; TI-Anwendungen wie KIM und ePA sollen die Praxissoftware ergänzen (gematik, zitiert bei up|unternehmen praxis). Für Praxen heißt das konkret: Bis dahin läuft die Blankoverordnung weiter über Muster 13 auf Papier. Wer aber jetzt seine Dokumentations- und Fristen-Prozesse sauber aufsetzt, hat es beim Übergang in die TI-Welt deutlich leichter.
Dass dieser Übergang viele Betriebe betrifft, zeigt die Struktur der Branche: Der GKV-Spitzenverband zählte zum 30. April 2022 rund 40.113 zugelassene Physiotherapie-Praxen mit im Schnitt 5,6 Beschäftigten; 82,7 Prozent sind Einzelunternehmen, Ende 2021 waren knapp 200.000 Personen in der Physiotherapie beschäftigt (pflegemarkt.com, Auswertung GKV-/Destatis-Daten). Gerade kleine, inhabergeführte Praxen profitieren davon, administrative Routinen früh zu strukturieren, denn sie haben selten eine separate Verwaltungskraft, die Fristen und Mengen nebenher mitführt.
Glossar: Heilmittel-Begriffe rund um die Blankoverordnung
- Blankoverordnung
- Heilmittelverordnung, bei der der Arzt nur Diagnose, ICD-10 und Diagnosegruppe vorgibt; Heilmittel, Menge und Frequenz bestimmt die behandelnde Praxis. Rechtsgrundlage: Vertrag nach § 125a SGB V.
- Diagnosegruppe EX
- Die Diagnosegruppe, unter der die Blankoverordnung in der Physiotherapie startet, zunächst für 114 ICD-10-Schulterdiagnosen.
- Muster 13
- Das ärztliche Verordnungsformular für Heilmittel, auf dem Diagnose, ICD-10 und Diagnosegruppe einzutragen sind.
- Ampelsystem
- Mengensteuerungs-Mechanismus der Blankoverordnung mit grüner Phase (volle Vergütung) und roter Phase (9 Prozent Abschlag).
- Bedarfsdiagnostik
- Neu eingeführte Leistung zur Überprüfung des Therapiefortschritts während der laufenden Behandlungsserie.
- eVO (elektronische Heilmittelverordnung)
- Digitale Verordnung über die Telematikinfrastruktur; Pflicht nach § 360 SGB V nach derzeitigem Stand ab 1.1.2027, vollständige Umsetzung laut gematik 2028.